31.07.14
Die Überarbeitung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) ist weitestgehend abgeschlossen. Für den Einfamilienhausbereich – Anlagengröße der Photovoltaikanlage bis 10 kWp – wird sich nichts ändern. Weiterhin gibt es die monatliche Degression – aktuell in Höhe von 1% – in Abhängigkeit vom Zubau der letzten Monate. Auch für bereits bestehende Anlagen wird sich nichts ändern, es gilt der sog. Bestandsschutz. Neuanlagen im Sinne des EEG 2014 sind PV-Anlagen, die nach dem 31.07.2014 fertiggestellt werden. PV-Anlagen zwischen 10 und 100 kWp, die ab 01.08.2014 errichtet werden, erhalten zukünftig 100% des eingespeisten Stromes vergütet, d.h. der Selbstnutzungszwang von 10% entfällt.
Der Eigenverbrauch oder die Eigenversorgung, also die Nutzung des erzeugten PV-Stroms durch den PV-Anlagenbetreiber vor Ort war bisher von der EEG-Umlage befreit. Das wird für die Bestandsanlagen auch so bleiben. Bei Neuanlagen hingegen sind in Stufen bis 01.01.2017 40% der EEG-Umlage auf den selbst genutzten Strom zu zahlen – also Mehrwertsteuer auf die im eigenen Garten angepflanzten und selbst verzehrten Tomaten ! – Wie der Unsinn durch die politischen Instanzen kommen konnte, ist weiterhin völlig unverständlich.
Um diesen Malus teilweise zu “kompensieren”, wird der ins Netz eingespeiste Strom ab 01.08.2014 mit einem Aufschlag von 0,3 ct/kWh vergütet. Gilt für Photovoltaik-Anlagen größer 10 kWp bis 1 MWp. Wer denkt sich das nur alles aus. Ausgenommen sind die Anlagen bis 10 kWp und einer selbst verbrauchten Strommenge von maximal 10 MWh. Ebenso reine Inselanlagen, die sich vollständig aus regenerativen Energien versorgen.
Datum 02.05.14
Nach neuesten Zahlen der Bundesnetzagentur wurden im März rund 155,8 MWp zugebaut. Der Photovoltaik-Zubau im Februar 2014 lag bei 110,414 MWp. Für die Berechnung der Degressionsstufen ab Mai 2014 wird der Bemessungszeitraum April 2013 bis März 2014 herangezogen. Hier lag der Zubau bei 3,0 GW.
Ein Vergleich des Zubaus des ersten Quartals dieses Jahres (460 MW) mit dem gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres (776 MW) ergibt eine Abnahme um ungefähr 41 Prozent. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die stetige Absenkung der Vergütung zurückzuführen.
In diesem Zubaukorridor (2,5 – 3,5 GW) beträgt die monatliche Degression 1,0 %.
Sie ist gültig vom 1. Mai 2014 bis 31. Juli 2014.
Quelle: Bundesnetzagentur
SOLAREDGE ERFÜLLT ALS ERSTER HERSTELLER VDE-BRANDSCHUTZ-RICHTLINIE
Datum : 23.04.2014
München – 11.02.2014 –SolarEdge erfüllt als erster Wechselrichterhersteller die VDE-Anwendungsrichtlinie zur brandschutzgerechten Installation von Photovoltaikanlagen. Das aus SolarEdge Wechselrichtern und den neuen Leistungsoptimierern der P-Serie bestehende System verhindert im Ernstfall gefährliche Berührungsspannungen. Zusätzliche Komponenten oder andere bauliche Maßnahmen sind nicht mehr notwendig, was die Installation stark vereinfacht und Kosten spart.
Solarmodule, die Licht ausgesetzt sind, produzieren auch dann hohe Spannungen in der Photovoltaikanlage, wenn diese vom Stromnetz getrennt ist. Die VDE-Richtlinie VDE-AR-E 2100-712 „Maßnahmen für den DC-Bereich einer Photovoltaikanlage zum Einhalten der elektrischen Sicherheit im Falle einer Brandbekämpfung oder einer technischen Hilfeleistung“ beschreibt bauliche und technische Maßnahmen, um Einsatzkräfte vor elektrischen Schlägen durch schadhafte Gleichstromleitungen zu schützen.
Die VDE Richtlinie schreibt vor, dass eine DC-Leitung innerhalb von 15 Sekunden nach Abschalten der AC-Seite eine Spannung kleiner 120 Volt (Vdc) führt. Dafür sorgt der patentierte SafeDCTM Mechanismus des SolarEdge-Systems, der als DC-Trennschalter zertifiziert ist. Sobald die Stromversorgung abgeschaltet wird, reduziert SafeDCTM die DC-Spannung auf Modulebene innerhalb der geforderten Zeit automatisch und ausfallsicher auf 1 Vdc pro Modul bzw. Leistungsoptimierer. Aufgrund der Auslegungsrichtlinien liegt die DC-Spannung dann bei maximal 50 Vdc im Strang.
„Indem wir die VDE-Anwendungsrichtlinie erfüllen, zeigt SolarEdge erneut, welches Potential in unserem System steckt und welche Fortschritte es für die Sicherheit und Anwendungsfreundlichkeit mit sich bringt“, betont Lior Handelsmann, VP Marketing & Product Strategy bei SolarEdge. „Im Vergleich zu herkömmlichen Strangwechselrichtern braucht sich der Installateur keine Sorgen um zusätzliche Brandschutzmaßnahmen zu machen und kann sich allein auf das Wesentliche konzentrieren.“
Über SolarEdge Technologies
SolarEdge Technologies bietet ganzheitliche Lösungen zur Leistungsoptimierung von Solarmodulen und zur Überwachung einer PV Anlage, durch welche die Energieproduktion maximiert wird und sich die Investition schneller amortisiert. Die Leistungsoptimierer von SolarEdge bieten Einzelmodulsteuerung (pro Modul ein MPPT), und erlauben gleichzeitig die Überwachung und das Monitoring auf Modulebene. Der hoch effiziente Wechselrichter von SolarEdge ist speziell für den Einsatz mit den SolarEdge-Leistungsoptimierern konzipiert. Das SolarEdge-System bietet optimale Leistung, erlaubt ein flexibles Anlagen-Design und sorgt für die bestmögliche Ausnutzung der Dachfläche. Durch die Elektronik auf Modulebene können die Produkte besser gewartet werden und der SafeDC™-Mechanismus sorgt für höhere Systemsicherheit.
Qelle : SolarEdge
Neue Vergütungssätze
Ausgabejahr2014
Erscheinungsdatum 31.01.2014
Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sinken im Zeitraum vom 1. Februar 2014 bis zum 1. April 2014 jeweils zum Monatsersten um ein Prozent. Dies gab die Bundesnetzagentur heute bekannt.
"Die jährlichen Zubauzahlen liegen mit 3.300 MW erstmals seit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 innerhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.500 MW bis 3.500 MW", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Bereits im vergangenen Jahr hat sich der monatliche Zubau von PV-Anlagen verstetigt." So sei bei der Degressionsberechnung für die Monate November 2013 bis Januar 2014 der Korridor nur noch um 559 MW überschritten worden. "Diese Entwicklung hat sich nun konsequent fortgesetzt, was wir sehr begrüßen", so Homann weiter.
Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 MW bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde dagegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.
Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger und auf ihren Internetseiten.
Für die Berechnung der Degression bilden die vergangenen zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate Januar 2013 bis Dezember 2013. Ein Vergleich des Zubaus im Jahr 2013 (3.300 MW) mit dem Zubau im Jahr 2012 (7.600 MW) ergibt eine Abnahme um ungefähr 57 Prozent. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass sehr zubaustarke Monate, wie die nach Inkrafttreten der EEG-Novelle im Jahr 2012, nun nicht mehr in die Bemessungsgrundlage einfließen.
Quelle: Bundesnetzagentur
Wir brauchen Ihre Unterstützung...
Energieminister Sigmar Gabriel droht, die Energiewende abzusägen. Er gefährdet damit den Atomausstieg und den Klimaschutz. Jetzt müssen wir Bürger/innen uns wehren – und die Länder auffordern, Gabriels Pläne zu stoppen.
Wir haben gerade einen Appell an Sigmar Gabriel und die Ministerpräsident/innen der Bundesländer zur Rettung der Energiewende unterschrieben. Unterzeichne bitte auch Du den Campact-Appell:
https://www.campact.de/Energiewende-Nicht-Absaegen
Novellierung des EEG zum 01.08.2014
Alle Anlagen die vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden gelten im neuen EEG als "Altanlagen" und genießen Vertrauensschutz.
Für genehmigungspflichtige Anlagen gilt der Vertrauenschutz bis Inbetriebnahme 31.12.2014 wenn sie vor dem 22. Januar 2014 genehmigt worden sind.
Anlagen unter der Bagatellgrenze von 10 kWp werden auch unter dem neuen EEG, also nach dem 01.08.2014, keine Umlage auf Eigenverbrauch zahlen.
Neue Anlagen über 10 kWp die nach dem 01.08.2014 in Betrieb gehen, werden auch nach dem neuen EEG keine Umlage auf Eigenverbrauch zahlen.
Altanlagen über 10 kWp sollen 70 % von der Differenz aus der Umlage 2013 (5,28 cent/kWh) und der aktuellen Umlage 2014 (6,24 cent/kWh) zahlen. Also 0,672 cent je kWh selbst verbrauchten Strom.
Diese Regelung gilt dann auch für die Folgejahre.
Man fährt in jedem Fall besser, wenn die Installation einer PV Anlage vor dem 01.08.2014 passiert.
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, wer weiß was sich bis zum 01.08. noch alles ändert.
Mit der neuen Einstellung bzw. Haltung zu den erneuerbaren Energien des Herrn Bundesminister Gabriel wurden wir eh überrascht.
16.000 demonstrierten für die Erneuerbaren
Erscheinungsdatum: 20.12.2013
Erneuerbare Energien statt Fracking, Kohle & Atom: Zu diesem Motto demonstrierten 16.000 Menschen am 30. November 2013 in Berlin. Sie protestierten lautstark gegen das Ausbremsen der Erneuerbaren Energiewende, das im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Die Stimmung im bunten Demonstrationszug war gut und kampfeslustig - und das trotz Nieselregen. Zum Glück gab es viele Fan-Schals für die Fans der Erneuerbaren. Die halfen beim Warmhalten und trugen ebenso wie die vielen Schilder mit dem Logo unserer Initiative dazu bei, dass die Erneuerbaren bei der Demonstration weithin sichtbar waren. So haben wir unseren Forderungen erneut Nachdruck verliehen.
Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt um 1,8 Prozent
Erscheinungsdatum 31.07.2013
Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Oktober 2013 jeweils zum Monatsersten um 1,8 Prozent sinken.
"Der Zubau an Photovoltaik-Anlagen hat sich in diesem Jahr abgeschwächt. Allerdings wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst, im maßgeblichen Zeitraum wieder überschritten. Die Überschreitung war jedoch nicht mehr so hoch wie bei den letzten Festsetzungen. Erstmals wird die Vergütung im Oktober 2013 für große Dachanlagen von1 MW bis 10 MW und Freiflächenanlagen bis 10 MW unter 10 Cent pro kWh fallen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung.
Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. "Die Festlegung erfolgt für das jeweilige Folgequartal und sichert so eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den zu erreichenden Zubaukorridor. Im Oktober 2013 werden wir die Werte für das nächste Quartal veröffentlichen", erläuterte Homann.
Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen für Juni 2013 sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden.
Quelle: Bundesnetzagentur
Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt um 1,4 Prozent
Erscheinungsdatum 31.10.2013
Die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sinken im Zeitraum vom 1. November 2013 bis zum 1. Januar 2014 jeweils zum Monatsersten um 1,4 Prozent. Dies gab die Bundesnetzagentur heute bekannt.
"Inzwischen ist deutlich erkennbar, dass sich der monatliche Zubau von Photovoltaik-Anlagen verstetigt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Zudem bewegen sich die jährlichen Zubauzahlen zunehmend auf den gesetzlich festgelegten Zubaukorridor von 2.500 MW bis 3.500 MW zu. Mit einer Überschreitung von diesmal lediglich 559 MW ist hier ein starker Rückgang zu verzeichnen. Bei der letztmaligen Berechnung der Vergütungssätze für die Monate August bis Oktober 2013 wurde der Korridor noch um knapp 1.500 MW überschritten."
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde dagegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.
Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger.
Für die jeweilige Degressionsberechnung bilden stets die zurückliegenden zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate Oktober 2012 bis September 2013. Die Annäherung des Zubaus neuer PV-Anlagen an den Zubaukorridor ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die zubaustarken Monate Juli, August und September des vergangenen Jahres nun nicht mehr in die Bemessungsgrundlage einfließen.
Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen für September 2013 sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Quelle : Bundesnetzagentur
Öettinger schönt Subventionsbericht
Erscheinungsdatum : 14.10.2013
EU - Kommissar Oettinger hatte sets berichtet, erneuerbare Energien würden viel zu hoch gefördert werden.
Doch in einem Papier aus der eigenen Generaldirektion muss er plötzlich nachlesen, dass Kohle- und
Gaskraftwerke sowie die Atombranche viel mehr Geld bekommen. Jetzt sind diese Zahlen gestrichen.
Lesen Sie den kompletten Bericht unter folgenden Link.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/foerderung-der-energiebranche-oettinger-schoent-subventionsbericht-1.1793957
93 Prozent der Bürger für zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien
Erscheinungsdaum 04.10.2013
93 Prozent der Menschen in Deutschland unterstützen den zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die die Branchen-Initiative Erneuerbare Energiewende Jetzt! beim Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid in Auftrag gegeben hat.
Fast drei Viertel der Bevölkerung sprechen sich in der Umfrage explizit gegen einen Förderstopp für Erneuerbare Energien aus. Damit erteilen die Bürger allen Forderungen nach einem wie auch immer gearteten Ausbaustopp eine klare Absage. Angesichts der vehementen Kampagnen der Energiewende-Gegner ist das eine besonders starke Aussage. Rund zwei Drittel der Menschen in Deutschland verbinden die Erneuerbaren Energien mit einer sicheren Zukunft, Klimaschutz und Unabhängigkeit von Brennstoffimporten aus dem Ausland, so die Umfrageergebnisse.
Auch bei Fragen nach Kosten und Förderinstrumenten hat die Bevölkerung eine differenziertere Meinung als die öffentliche Debatte erwarten lässt. Mehr als die Hälfte der Befragten ist bereit, über die Stromrechnung einen Beitrag für den Umbau der Energieversorgung zu leisten. Allerdings muss es dabei künftig gerechter zugehen. Die Mehrheit der Bürger will sich an den Investitionen in eine zukunftstaugliche Energie-versorgung beteiligen. Diese Bereitschaft darf die Politik nicht durch die überproportionale Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privathaushalten gefährden.
Quelle : Initiative Erneuerbare Energiewende Jetzt!
Wir sehen uns in Berlin: 30.11.2013 Energiewende-Demo
Sonne & Wind statt Fracking, Kohle & Atom: Die Energiewende darf nicht ausgebremst werden. Das ist das Motto der Demonstration am 30.11.2013 in Berlin. So soll verhindert werden, dass sich die Politik jetzt von den Schreckensbildern einzelner Konzernlenker der fossilen Industrie blenden lässt und den Ausbau der Erneuerbaren verzögert. Die Energiewende-Demo ist initiiert von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt, dem Kampagnen-Netzwerk Campact und den Naturfreunden. Weitere Organisationen, kleinere Gruppen und auch Umweltverbände machen mit - zum Beispiel die Initiative Erneuerbare Energiewende Jetzt! Wir unterstützen die Devise und sind vor Ort mit dabei.
Protestieren Sie mit!
Mehr Informationen zur Demo: http://energiewende-demo.de